
Veranstaltungs- und Konzertrecht
In allen rechtlichen Bereichen des Konzert- und Veranstaltungsrechts bieten wir in unserer Kanzlei in Bad Homburg branchenspezifische Beratung für in- und ausländische Künstler, Produzenten, Veranstalter, Konzertagenturen, Manager und Agenten.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem die Konzeption, Prüfung & Verhandlung von Live Entertainment bezogenen Verträgen, hierbei insbesondere
- Tourneeverträge
- Konzert- und Festivalverträge
- Veranstalterverträge
- Produktionsverträge sowie sonstige Veranstaltungsverträge
Weiterhin bilden sämtliche mit dem Veranstaltungs- und Konzertrecht zusammenhängende Fragen Schwerpunkte unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bad Homburg, darunter unter anderem:
- Kooperationen & Akquisitionen im Live Entertainment Bereich
- Merchandisingverträge
- Sponsoringverträge
- Gastronomie- und Hallenverträge
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der Steuerberatungsgesellschaft Färber & Partner mbB in Bad Homburg, können wir unseren Mandanten zusätzlich zur Lösung der rechtlichen Fragestellungen auch steuerliche Beratung im Konzert- und Veranstaltungsbereich aus einer Hand anbieten. Färber & Partner betreut seit mehr als 35 Jahren Mandanten aus der Live-Entertainment Industrie in allen branchenspezifischen steuerrelevanten Fragen, unter anderem zu Fragen der einkommens- und umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen, Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, Fragen der Künstlersozialkasse sowie sonstige sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten und Interessenwahrnehmung gegenüber der GEMA, GVL und anderen Institutionen.
Ansprechpartner
Thomas T. Färber
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Steffen A. Hutzel, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Notar
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Notar