Veranstaltungs- und Konzertrecht

In allen rechtlichen Bereichen des Konzert- und Veranstaltungsrechts bieten wir in unserer Kanzlei in Bad Homburg branchenspezifische Beratung für in- und ausländische Künstler, Produzenten, Veranstalter, Konzertagenturen, Manager und Agenten.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem die Konzeption, Prüfung & Verhandlung von Live Entertainment bezogenen Verträgen, hierbei insbesondere
  • Tourneeverträge
  • Konzert- und Festivalverträge
  • Veranstalterverträge
  • Produktionsverträge sowie sonstige Veranstaltungsverträge
Weiterhin bilden sämtliche mit dem Veranstaltungs- und Konzertrecht zusammenhängende Fragen Schwerpunkte unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bad Homburg, darunter unter anderem:
  • Kooperationen & Akquisitionen im Live Entertainment Bereich
  • Merchandisingverträge
  • Sponsoringverträge
  • Gastronomie- und Hallenverträge
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der Steuerberatungsgesellschaft Färber & Partner mbB in Bad Homburg, können wir unseren Mandanten zusätzlich zur Lösung der rechtlichen Fragestellungen auch steuerliche Beratung im Konzert- und Veranstaltungsbereich aus einer Hand anbieten. Färber & Partner betreut seit mehr als 35 Jahren Mandanten aus der Live-Entertainment Industrie in allen branchenspezifischen steuerrelevanten Fragen, unter anderem zu Fragen der einkommens- und umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen, Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, Fragen der Künstlersozialkasse sowie sonstige sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten und Interessenwahrnehmung gegenüber der GEMA, GVL und anderen Institutionen.

Ansprechpartner

Thomas T. Färber

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Steffen A. Hutzel, LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Notar

Cookie-Einstellung

Bitte treffen Sie eine Auswahl für "faerberhutzel.de". Im Rahmen der DSGVO bieten wir Ihnen die Möglichkeit selbst zu entscheiden. Weitere Informationen zu den Auswirkungen Ihrer Auswahl finden Sie unter Hilfe.

Treffen Sie eine Auswahl um fortzufahren. Mit der Bestätigung der Auswahl erklären Sie sich mit der Nutzung unserer Webseite und deren Dienste einverstanden.

Ihre Auswahl wurde gespeichert!

Hilfe

Hilfe

Um fortfahren zu können, müssen Sie eine Cookie-Auswahl treffen. Nachfolgend erhalten Sie eine Erläuterung der verschiedenen Optionen und ihrer Bedeutung.

  • Alle Cookies zulassen:
    Jedes Cookie wie z.B. Tracking- und Analytische-Cookies.
  • Webanalyse und notwendige Cookies zulassen:
    Nur Cookies von dieser Webseite und eines eigens gehosteten Webanalysedienst Matomo (ehemals Piwik).
  • Keine Cookies zulassen:
    Es werden keine Cookies gesetzt, es sei denn, es handelt sich um technisch notwendige Cookies.

Sie können Ihre Cookie-Einstellung jederzeit hier ändern: Datenschutz. Impressum

Zurück