Veranstaltungs- und Konzertrecht

In allen rechtlichen Bereichen des Konzert- und Veranstaltungsrechts bieten wir in unserer Kanzlei in Bad Homburg branchenspezifische Beratung für in- und ausländische Künstler, Produzenten, Veranstalter, Konzertagenturen, Manager und Agenten.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem die Konzeption, Prüfung & Verhandlung von Live Entertainment bezogenen Verträgen, hierbei insbesondere
  • Tourneeverträge
  • Konzert- und Festivalverträge
  • Veranstalterverträge
  • Produktionsverträge sowie sonstige Veranstaltungsverträge
Weiterhin bilden sämtliche mit dem Veranstaltungs- und Konzertrecht zusammenhängende Fragen Schwerpunkte unserer Rechtsanwaltskanzlei in Bad Homburg, darunter unter anderem:
  • Kooperationen & Akquisitionen im Live Entertainment Bereich
  • Merchandisingverträge
  • Sponsoringverträge
  • Gastronomie- und Hallenverträge
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner, der Steuerberatungsgesellschaft Färber & Partner mbB in Bad Homburg, können wir unseren Mandanten zusätzlich zur Lösung der rechtlichen Fragestellungen auch steuerliche Beratung im Konzert- und Veranstaltungsbereich aus einer Hand anbieten. Färber & Partner betreut seit mehr als 35 Jahren Mandanten aus der Live-Entertainment Industrie in allen branchenspezifischen steuerrelevanten Fragen, unter anderem zu Fragen der einkommens- und umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen, Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, Fragen der Künstlersozialkasse sowie sonstige sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten und Interessenwahrnehmung gegenüber der GEMA, GVL und anderen Institutionen.

Ansprechpartner

Thomas T. Färber

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Steffen A. Hutzel, LL.M.

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

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