Rechtsanwältin Marie Blum-Blischke berät Unternehmen und Privatpersonen im Immobilienrecht sowie im Arbeitsrecht. Im Bereich Immobilienrecht vertritt sie Vermieter und Mieter im Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie im WEG-Recht. Im Arbeitsrecht berät sie schwerpunktmäßig Unternehmen und Privatpersonen im Kollektiv- und Individualarbeitsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die Beratung im Baurecht.
Ihr Studium absolvierte sie an der Justus-Liebig-Universität in Gießen mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Das Referendariat leistete sie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ab.
Frau Blum-Blischke ist seit 2019 als angestellte Rechtsanwältin für unsere Sozietät tätig und spricht Deutsch und Englisch.