Thomas T. Färber

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Thomas Färber ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät schwerpunktmäßig Unternehmen und Privatpersonen im Kollektiv- und Individualarbeitsrecht sowie im Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung im Veranstaltungs- und Konzertrecht.

Thomas Färber absolvierte sein Studium an den Universitäten zu Leipzig und zu Köln mit dem Studienschwerpunkt Arbeitsrecht. Das Referendariat leistete er am Oberlandesgericht Frankfurt am Main ab.

Nach seiner Tätigkeit für eine mittelständische Hamburger Kanzlei ist Thomas Färber seit 2010 in Bad Homburg vor der Höhe als Rechtsanwalt tätig. Er berät überwiegend Unternehmen und Privatpersonen in allen arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Gestaltung von Arbeits-, Dienst- und Aufhebungsverträgen sowie bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten mit Mitarbeitern und Geschäftsführern und bei Organhaftungsprozessen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Konzeption und Verhandlung von privatrechtlichen Verträgen, der Anspruchsdurchsetzung und –abwehr. Darüber hinaus betreut und berät Thomas Färber Amateur- und Profisportler umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Thomas Färber ist Gründungspartner der Sozietät Färber & Hutzel.

Qualifikationen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
  • Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht gemäß §§ 4, 14i FAO

Publikationen

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