Maklerrecht

Wir beraten Mandanten bei sämtlichen Fragen rund um den Abschluss des Maklervertrages, die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für den vom Kunden abgeschlossenen Vertrag (Kauf-, Miet- oder Beteiligungsvertrag) sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit.
Auch die Haftung des Maklers für Falschangaben im Exposé ist Teil unserer Beratungstätigkeit im Maklerrecht für Mandanten unserer Kanzlei in Bad Homburg.

Ansprechpartner

Dr. Steffen A. Hutzel, LL.M.

Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht

Marie K. Blum-Blischke

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht

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